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Steuerhebesätze

Änderung der Grundsteuerbemessung ab dem Jahr 2025 - Grundsteuerreform

Die Änderungen zur Grundsteuerbemessung ab dem Jahr 2025 finden Sie hier: Grundsteuerreform 2025

 

Grundsteuer B

  • Stadt Zeulenroda-Triebes (incl. aller Ortsteile) 411 v.H

  • Gemeinde Langenwolschendorf 400 v.H.

  • Gemeinde Weißendorf 411 v.H.

Grundsteuer A

  • Stadt Zeulenroda-Triebes (incl. aller Ortsteile) 311 v.H.

  • Gemeinde Langenwolschendorf 300 v.H.

  • Gemeinde Weißendorf 311 v.H.

Gewerbesteuer

  • Stadt Zeulenroda-Triebes (incl. aller Ortsteile) 404 v.H.

  • Gemeinde Langenwolschendorf 200 v.H.

  • Gemeinde Weißendorf 395 v.H.

Hundesteuer (Zeulenroda-Triebes)

  • 1. Hund jährlich = 60,00 EUR

  • 2. Hund jährlich = 70,00 EUR

  • jeder weitere Hund = jährlich 80,00 EUR

  • Gefährliche Hunde  - 1. Hund jährlich = 350,00 EUR

  • Gefährlicher Hund - jeder weitere Hund jährlich = 500,00 EUR

Hundesteuer (Gemeinde Langenwolschendorf)

  • 1. Hund jährlich = 50,00 EUR

  • 2. Hund jährlich = 60,00 EUR

  • jeder weitere Hund = jährlich 70,00 EUR

  • Gefährliche Hunde  - 1. Hund jährlich = 350,00 EUR

  • Gefährlicher Hund - jeder weitere Hund jährlich = 500,00 EUR

Hundesteuer (Gemeinde Weißendorf)

  • 1. Hund jährlich = 50,00 EUR

  • 2. Hund jährlich = 60,00 EUR

  • jeder weitere Hund = jährlich 70,00 EUR

  • Gefährliche Hunde  - 1. Hund jährlich = 350,00 EUR

  • Gefährlicher Hund - jeder weitere Hund jährlich = 500,00 EUR

Vergnügungssteuer

Die Stadt Zeulenroda-Triebes erhebt eine Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte als örtliche Aufwandsteuer. Bemessungsgrundlage ist

  • bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit die elektronisch gezählte Bruttokasse (Bruttokasse ist die elektronisch gezählte Kasse zuzüglich Röhrenentnahme, abzüglich Röhrenauffüllung, Falschgeld und Fehlbetrag)

  • bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit deren Anzahl pro angefangenem Kalendermonat. Grundlage: Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte Anzeigepflicht: Die Apparate sind schriftlich unter Angabe des Aufstellungsortes, der Art des Gerätes, des Zeitpunktes der Aufstellung bzw. Entfernung, des Namens und der Anschrift des Aufstellers innerhalb von zwei Wochen der Stadt Zeulenroda-Triebes mitzuteilen.

Ansprechpartner:

Herr Merkel
036628 48130
036628 97395


Frau Schmid
036628 48131
036628 97395


Frau Fischer
036628 48132
036628 97395

 

Dienstsitz:
Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes
Markt 1
07937 Zeulenroda-Triebes

 

Öffnungszeiten:
Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr