Bauleitplanung
Gemeinde Weißendorf - Bebauungsplanung „Bauerfeind AG“ 3. Änderung
Gemeinde Weißendorf
Bebauungsplan „Bauerfeind AG“, 3. Änderung
(bisher vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bauerfeind AG“
2. Entwurf
Bekanntmachung der erneuten Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Die Gemeinde Weißendorf führt zurzeit das Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Bauerfeind AG“ (bisher vorhabenbezogener Bebauungsplan). Planungsziel dieser 3. Änderung ist die Überführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in eine Angebotsplanung (§ 9 BauGB). Im Rahmen dieser Änderung erfolgen zudem eine Rücknahme von Bauflächen, eine Anpassung der Baugrenzen sowie die Entlassung von Waldflächen im Westen des Plangebietes aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Des Weiteren erfolgen Anpassungen hinsichtlich der grünordnerischen Festsetzungen sowie des gesamten Grünordnungskonzeptes. Während des Planungsprozess haben sich zum Entwurf vom 04.07.2022 umfassender inhaltlicher Anpassungsbedarf ergeben, welcher nun in einem 2. Entwurf dargestellt wird. Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren.
Die Unterlagen des 2. Entwurfes bestehend aus der Planzeichnung mit der Begründung, dem Umweltbericht sowie den Anlagen stehen zusammen mit den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Entwurf im Zeitraum von
Montag, den 14. Oktober 2024 bis einschließlich Freitag, den 15. November 2024
auf den Internetseiten der Stadt Zeulenroda-Triebes unter der Rubrik „Bauen & Planen“ sowie des Planungsbüros GÖL mbH (www.goel.de) zur jedermanns Einsicht zur Verfügung.
Zudem wird der Entwurf während der nachfolgenden Zeiten im Bauamt der Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes (Markt 8, 07937 Zeulenroda-Triebes, Zimmer 305) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Montag: 09:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 09:00 bis 11:00 Uhr
Während der o. g. Auslegungszeiten können von jedermann Anregungen zum Planentwurf schriftlich, elektronisch oder zu den o. g. Zeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Elektronische Stellungnahmen (E-Mail-Stellungnahmen) sind an folgende E-Mail-Anschrift zu richten:
Das Plangebiet liegt im Süden der Gemeinde Weißendorf (s. Anlage zur Bekanntmachung).
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und können eingesehen werden:
Allg. und übergreifende Umweltbelange: Umweltbericht mit einer Bestandsbeschreibung und Bewertung des gegenwärtigen und des Umweltzustandes bei Umsetzung der Planung
Natur und Landschaft: Lageplan der externen naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahme mit Angaben zur Lage sowie zu den umzusetzenden Kompensationsmaßnahmen
Störfallverordnung: Empfehlungen für Abstände zwischen Betriebsbereichen nach der Störfall-Verordnung und schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der Bauleitplanung ― Umsetzung § 50 BImSchG
Die vorliegenden Stellungnahmen zu den bisher vorgelegten Planungsunterlagen des Entwurfes vom 4. Juli 2022 beziehen sich auf die folgenden Umweltbelange:
Belange des Naturschutzes
- Stellungnahme des Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz v. 04.11.2022 mit dem Hinweis, dass das Plangebiet teilweise im Landschaftsschutzgebiet „Weidatalsperre“ liegt.
- Stellungnahme des LRA Greiz v. 25.11.2022 zur Berücksichtigung des Bestandes bei den grünordnerischen Festsetzungen im Plangebiet.
- Stellungnahme des LRA Greiz v. 25.11.2022 mit der Forderung zur Aufnahme von Festsetzungen zum Artenschutz.
Belange des Immissionsschutzes
- Stellungnahme des Thüringer Landesverwaltungsamtes v. 09.11.2022 mit Hinweis zur Berücksichtigung der Störfallverordnung.
- Stellungnahme des LRA Greiz v. 25.11.2022 hinsichtlich des Lärmschutzes unter Berücksichtigung der vorhandenen und der geplanten angrenzenden Nutzungen.
Belange des Bodenschutzes
- Stellungnahme des Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum v. 19.10.2022 mit der Forderung zur Reduzierung des Flächenverbrauches zum Schutz des Bodens und der Landwirtschaft.
- Stellungnahme des LRA Greiz v. 25.11.2022 mit dem Hinweis, dass eine Überschreitung der Orientierungswerte für die Grundflächen- und Baumassenzahl u. a. zum Schutz des Bodens zu begründen ist.
Belange des Abfallrechts
- Stellungnahme des Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz v. 04.11.2022 mit dem Hinweis, dass eine Beeinträchtigung der stillgelegten Deponie Weißendorf durch das Vorhaben auszuschließen ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Weißendorf, den 02. September 2024 E. Michel
Bürgermeisterin
Weißendorf_BPlan Bauerfeind_2.Entw.-Anl.1-Immissionsbewertung
Weißendorf_BPlan Bauerfeind_2.Entw.-Anl.2-externe_Kompensation
Weißendorf_BPlan Bauerfeind_2.Entw.-Anl.3-Störfallverordnung
Weißendorf_BPlan Bauerfeind_2.Entw.-Begründung
Weißendorf_BPlan Bauerfeind_2.Entw.-Planzeichnung
Weißendorf_BPlan Bauerfeind_2.Entw.-umweltbezogene Stellungnahmen
Bebauungsplan "Wohngebiet an der Teichleite"
Stadt Zeulenroda-Triebes
Bebauungsplan „Wohngebiet an der Teichleite“
Bekanntmachung der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Zeulenroda-Triebes hat den Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet an der Teichleite“ in der Fassung vom 31. Juli 2024 gebilligt und zur Offenlage und zur Behördenbeteiligung bestimmt. Planungsziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für ein ergänzendes kleines Wohngebiet westlich der Aumaischen Straße in Zeulenroda.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren.
Die Unterlagen des Entwurfes bestehend aus der Planzeichnung mit der Begründung, dem Umweltbericht sowie den ergänzenden Anlagen stehen im Zeitraum vom
Montag, den 7. Oktober 2024 bis einschließlich Freitag, den 8. November 2024
auf den Internetseite der Stadt Zeulenroda-Triebes unter der Rubrik „Bauen & Planen“ sowie des Planungsbüros GÖL mbH (www.goel.de) zur jedermanns Einsicht zur Verfügung.
Zudem wird der Entwurf während der nachfolgenden Zeiten im Bauamt der Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes (Markt 8, 07937 Zeulenroda-Triebes, Zimmer 305) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Montag: 09:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 09:00 bis 11:00 Uhr
Während der o. g. Auslegungszeiten können von jedermann Anregungen zum Planentwurf schriftlich, elektronisch oder zu den o. g. Zeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Elektronische Stellungnahmen (E-Mail-Stellungnahmen) sind an folgende E-Mail-Anschrift zu richten:
Das Plangebiet liegt im Nordwesten des Stadtgebietes von Zeulenroda westlich der Aumaischen Straße (s. Anlage zur Bekanntmachung).
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und können eingesehen werden:
- Umweltbericht mit einer Bestandsbeschreibung und Bewertung des gegenwärtigen und des Umweltzustandes bei Umsetzung der Planung
- Bestandsplan mit Darstellung des gegenwärtigen Biotop- und Nutzungsbestandes
- Naturschutzrechtliche Bewertung der Waldbiotoptypen im Bereich des Plangebietes sowie angrenzend
- Lageplan der externen naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen
Die vorliegenden Stellungnahmen zu den bisher vorgelegten Planungsunterlagen des Vorentwurfes vom 29. Januar 2024 beziehen sich auf die folgenden Umweltbelange:
Belange des Natur- und Artenschutzes
- Stellungnahmen des LRA Greiz v. 27.03.2024 und des Thüringer Landesverwaltungsamtes v. 07.03.2024 mit der Forderung zur Festlegung der naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen im Rahmen der Entwurfsphase
- Stellungnahme des LRA Greiz v. 27.03.2024 zum Erfordernis einer Berücksichtigung der aus Gründen des Artenschutzes hochwertigen Waldbestände im Westen des Plangebietes sowie daran angrenzende und zur Einhaltung der Tötungsverbote
- Stellungnahme des LRA Greiz v. 27.03.2024 zur Notwendigkeit einer detaillierten Prüfung der Waldbestände auf einen ggf. bestehenden Schutzstatus gem. § 30 BNatSchG
- Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 11.02.2024 zur Berücksichtigung einer im Plangebiet stehenden Eiche sowie zur Verträglichkeit der Inanspruchnahme von Wald hinsichtlich der Belange von Natur und Landschaft
Belange der Wasserwirtschaft
- Stellungnahme des LRA Greiz v. 27.03.2024 mit dem Hinweis, dass sich die Einleitstelle für das Niederschlagswasser in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet befindet.
- Stellungnahme des LRA Greiz v. 27.03.2024 mit dem Hinweis zur Minimierung einer weiteren Flächenversiegelung
- Stellungnahme des LRA Greiz v. 27.03.2024 mit dem Hinweis zur Prüfung erweiterter Vorgaben zur Nutzung des Niederschlagswassers
Belange der Landwirtschaft
- Stellungnahme des TLLLR v. 23.02.2024 zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden sowie zur Einordnung naturschutzrechtlicher Kompensationsmaßnahmen außerhalb von landwirtschaftlich genutzten Flächen
Belange der Denkmalpflege
- Stellungnahme des Thüringer Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie (Bereich Bau- und Kunstdenkmalpflege) v. 12.03.2024 zu einer möglichen Beeinträchtigung denkmalpflegerischer Belange
Belange der Waldwirtschaft
- Stellungnahme des Thüringer Landesverwaltungsamtes v. 07.03.2024 zur Notwendigkeit einer Abstimmung mit dem Thüringer Forstamt Weida hinsichtlich der Vorgaben der Waldabstandsregelung
- Stellungnahme des Thüringer Forstamtes Weida v. 13.03.2024 zur Bewertung der vorhandenen Gehölzbestände, sowie zur Berücksichtigung der Waldabstandsregelung und zum Erfordernis einer genehmigungspflichtigen Nutzungsartenänderung
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Zeulenroda-Triebes, den 12. September 2024 Heike Bergmann
ZR-TR-BPlan W an der Teichleite_umweltbezogene Stellungnahmen
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ZR-TR-BPlan W an der Teichleite_Planzeichnung-E