Wohnungsgeberbescheinigung
Allgemeine Informationen
Seit dem 1. November 2015 haben Vermieter die Pflicht, bei An- und Abmeldung von Mietern zum Einwohnermelderegister mitzuwirken. Sie müssen dazu eine „Vermieterbescheinigung“ (Wohnungsgeberbestätigung nach§ 19 Bundesmeldegesetz) erstellen, wenn ein Mieter aus der vermieteten Wohnung auszieht oder einzieht.
Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt der Stadt Zeulenroda-TriebesEingang über Sparkasse (Schuhgasse) - barrierefrei
Herr Tony Keil
(036628) 48330
Formulare
Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).