Vorläufiger Personalausweis
Allgemeine Informationen
Gültigkeit:
Der vorläufige Personalausweis hat eine Gültigkeit von max. 3 Monaten und kann nicht verlängert werden.
Notwendige Unterlagen
Ihren bisherigen Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass.
aktuelles, biometrisches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm) mit Frontalaufnahme und neutralem Hintergrund (nicht älter als 6 Monate)
Original Geburtsurkunde, Abstammungsurkunde, Eheurkunde (erhältlich im zuständigen Standesamt Ihres Geburtsortes bzw. des Ortes Ihrer Eheschließung)
Bei unter 16-Jährigen ist das Einverständnis beider Sorgeberechtigten notwendig bzw. bei alleiniger Sorge ist die Vorlage einer aktuellen Negativbescheinigung vom Jugendamt erforderlich.
Gebühren
10,00 €
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Zeulenroda-TriebesFormulare
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