Vaterschaftsanerkennung
Allgemeine Informationen
Zuständig für Fragen bei Aufnahme von Vaterschafts-anerkenntnissen und Ergänzung der Geburtseinträge aufgrund einer Vaterschaftsanerkennung ist das Standesamt.
Die Vaterschaftsanerkennung wird in der Regel beim Jugendamt oder beim Standesamt beurkundet; sie kann aber auch bei einem Notar beurkundet werden. Die Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung ist erforderlich. Die Vaterschaftsanerkennung kann bereits vor der Geburt des Kindes abgegeben werden.
Ansprechpartner
StandesamtFrau Antje Focke
(036628) 48250