Reisepass
Allgemeine Informationen
Notwendige Unterlagen:
Ihren Personalausweis, bisherigen Reisepass oder Kinderreisepass
ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (Größe 45x35 mm) mit Frontalaufnahme und neutralem Hintergrund (nicht älter als 3 Monate)
Original Geburtsurkunde, Abstammungsurkunde, Eheurkunde (erhältlich im zuständigen Standesamt Ihres Geburtsortes bzw. des Ortes der Eheschließung
Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten erforderlich. Bei alleinigem Sorgerecht ist eine aktuelle Negativbescheinigung (nicht älter als 3 Monate) vom Jugendamt vorzulegen.
Für Reisen in bestimmte Länder benötigen Sie einen Reisepass. Dieser wird für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein Reisepass beantragt werden. Der Reisepass enthält einen Chip, auf dem neben dem Lichtbild auch die Fingerabdrücke gespeichert sind. Bei Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke erfasst.
Informationen zum Reisepass
Gültigkeit
Ansprechpartner
Notwendige Unterlagen
Ihren Personalausweis oder bisherigen Reisepass
Ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm) mit Frontalaufnahme und neutralem Hintergrund (nicht älter als 3 Monate)
Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde/Eheurkunde (erhältlich im zuständigen Standesamt Ihres Geburtsortes bzw. des Ortes Ihrer Eheschließung)
Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten erforderlich. Bei alleinigem Sorgerecht ist eine aktuelle Negativbescheinigung (nicht älter als 3 Monate) vom Jugendamt vorzulegen.
Gebühren
37,50 Euro für Personen unter 24 Jahren
70,00 Euro für Personen ab 24 Jahren
26,00 Euro für einen vorläufigen maschinenlesbaren Reisepass
zuzüglich 32,00 Euro für einen Expresspass
zuzüglich 22,00 Euro für einen 48-Seitenpass
zuzüglich 54,00 Euro für einen 48-Seiten-Expresspass
Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt der Stadt Zeulenroda-TriebesEingang über Sparkasse (Schuhgasse) - barrierefrei