Reisegewerbekarte
Allgemeine Informationen
Eine Reisegewerbekarte benötigt man, wenn man eine selbständige, ambulante Gewerbetätigkeit (z.Bsp. Markthändler) ausüben will. Die Reisegewerbekarte gilt im gesamten Bundesgebiet und wird daher vom Gewerbeamt seines Wohnsitzes auf Antrag ausgestellt.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Zeulenroda-TriebesHerr Matthias Fröhlich
(036628) 48201