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Ortsrecht


Allgemeine Informationen

Viele Lebenssachverhalte werden durch europäische, bundes- oder landesrechtliche Vorschriften geregelt. Teilweise enthalten diese Vorschriften Ermächtigungen zu Regelungen auf örtlicher Ebene. Solche örtlichen "Gesetze" werden in der Regel vom Stadtrat als Satzung beschlossen. Häufig wird in solchen Satzungen z.B. die Höhe von Gebühren festgelegt. Daneben werden, teils in Form von Benutzungsordnungen Grundregeln für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen getroffen.


Ansprechpartner

Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes

 

Herr Dietmar Reich
Telefon (036628) 48200