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Gewerbean-, -ab-, und -ummeldung


Allgemeine Informationen

Nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung ist eine

  • Gewerbeanmeldung vorzunehmen, wenn

    • ein selbstständiger Betrieb eines stehenden Gewerbes

    • der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle begonnen wird.

  • Gewerbeabmeldung vorzunehmen, wenn

    • ein entsprechendes Gewerbe aufgegeben wird

  • Gewerbeummeldung vorzunehmen, wenn bei einem entsprechenden Gewerbe

    •  der Betrieb innerhalb des Meldebezirks verlegt wird

    •  der Gegenstand des Gewerbes gewechselt

    • der Gegenstand des Gewerbes auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die vom bisher gemeldeten Betrieb üblicher Weise nicht umfasst werden


Ansprechpartner

Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes

 

Herr Matthias Fröhlich
Telefon (036628) 48201


Formulare

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