Gewerbean-, -ab-, und -ummeldung
Allgemeine Informationen
Nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung ist eine
Gewerbeanmeldung vorzunehmen, wenn
ein selbstständiger Betrieb eines stehenden Gewerbes
der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle begonnen wird.
Gewerbeabmeldung vorzunehmen, wenn
ein entsprechendes Gewerbe aufgegeben wird
Gewerbeummeldung vorzunehmen, wenn bei einem entsprechenden Gewerbe
der Betrieb innerhalb des Meldebezirks verlegt wird
der Gegenstand des Gewerbes gewechselt
der Gegenstand des Gewerbes auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die vom bisher gemeldeten Betrieb üblicher Weise nicht umfasst werden
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Zeulenroda-TriebesHerr Matthias Fröhlich
(036628) 48201
Formulare
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