Gaststätten
Allgemeine Informationen
Um einen gastronomischen Betrieb zu führen, braucht man in Thüringen seit Oktober 2008 keine Gaststättenerlaubnis mehr. Diese Tätigkeit ist lediglich mittels Gewerbeanmeldeformular 4 Wochen vor Betriebsbeginn bei der Gewerbebehörde anzuzeigen. Für diese Gewerbeanzeige ist rechtzeitig ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die Behörde zu beantragen.
Baurechtliche Belange und Forderungen des Hygieneamtes sind gesondert von der Gewerbeanzeige im Vorfeld zu klären.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Zeulenroda-TriebesHerr Matthias Fröhlich
(036628) 48201