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Führungszeugnis


Allgemeine Informationen

Das Führungszeugnis wird auf Antrag (für jede Person ab 14 Jahren) vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt. Der Antrag ist im Einwohnermeldeamt persönlich vorzunehmen.

Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen u.a.:


Privates Führungszeugnis:


Behördliches Führungszeugnis:

  • aktuelles Ausweisdokument
  • persönliche Vorsprache
  • bei unter 16-jährigen ist die Vorsprache eines Sorgeberechtigten erforderlich
  • Anschrift der Behörde die das Führungszeugnis von Ihnen benötigt


Erweitertes Führungszeugnis:

  • aktuelles Ausweisdokument
  • persönliche Vorsprache
  • bei unter 16-jährigen ist die Vorsprache eines Sorgeberechtigten erforderlich
  • Es ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das "erweiterte Führungszeugnis" verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen. Bei Selbstständigen reicht die Bescheinigung der Antrag stellenden Person aus.

Gebühren

13,00 €


Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt der Stadt Zeulenroda-Triebes
Eingang über Sparkasse (Schuhgasse) - barrierefrei
 

Merkblätter

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