Führungszeugnis
Allgemeine Informationen
Das Führungszeugnis wird auf Antrag (für jede Person ab 14 Jahren) vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt. Der Antrag ist im Einwohnermeldeamt persönlich vorzunehmen.
Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen u.a.:
- aktuelles Ausweisdokument
- bei unter 16-jährigen ist die Vorsprache eines Sorgeberechtigten erforderlich
- persönliche Vorsprache oder online Beantragung unter: :https://www.zeulenroda-triebes.de/seite/647133/online-meldewesen.html (Paypal notwendig!) oder direkt über https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ (Anleitung Führungszeugnis beantragen)
- Bei anderen Onlineanbietern können zusätzliche Gebühren anfallen!
- aktuelles Ausweisdokument
- persönliche Vorsprache
- bei unter 16-jährigen ist die Vorsprache eines Sorgeberechtigten erforderlich
- Anschrift der Behörde die das Führungszeugnis von Ihnen benötigt
- aktuelles Ausweisdokument
- persönliche Vorsprache
- bei unter 16-jährigen ist die Vorsprache eines Sorgeberechtigten erforderlich
- Es ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das "erweiterte Führungszeugnis" verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen. Bei Selbstständigen reicht die Bescheinigung der Antrag stellenden Person aus.
Gebühren
13,00 €
Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt der Stadt Zeulenroda-TriebesEingang über Sparkasse (Schuhgasse) - barrierefrei
Merkblätter
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